Statement zur Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“
Berlin, 26. August 2024 | Die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Ziel, insbesondere die Dekarbonisierung des industriellen Mittelstands voranzubringen. Doch genau das ist – zumindest bei den mittelständischen, zumeist in Familienbesitz befindlichen Stahlunternehmen – nicht der Fall.
Dazu Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung konsequent bleibt und die Dekarbonisierung der Industrie weiter unterstützen will. Förderinstrumente zur Anschubfinanzierung von Investitionen in klimaneutrale Prozesse sind und bleiben für energieintensive Grundstoffindustrien unerlässlich. Leider stellen die unrealistischen Teilnahme-Bedingungen des Förderprogramms BIK unsere mittelständischen Elektrostahlwerke vor massive Hürden – und bremsen damit die Hebung der Klimaschutzpotenziale dieser Unternehmen aus. Ausgerechnet jene Firmen, die schon heute relativ klimafreundlich Stahl produzieren, indem sie Schrott mithilfe von Strom einschmelzen, können nicht an dem Programm teilnehmen, weil die Zielvorgaben für CO2-Einsparungen deutlich zu hoch angesetzt sind. Produktionsprozesse können nicht von heute auf morgen komplett umgestellt werden. Ausreichend Wasserstoff und grüner Strom müssen ebenfalls verfügbar sein. Daher ist eine Überarbeitung der Förderbedingungen notwendig, damit auch Zwischenschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität gewürdigt werden.“