Position: Forderungen der Stahlindustrie in Deutschland für die 21. Legislaturperiode
14. Februar 2025 |
Wer die Stahlindustrie halten will, muss handeln!
Die Stahlindustrie ist nicht nur das Fundament der industriellen Wertschöpfung in Deutschland, sondern auch tragende Säule der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und der wirtschaftlichen Resilienz unseres Landes – sowie des Kontinents. Stahl ist ein essenzieller Grundstoff für nahezu alle Wertschöpfungsketten – einschließlich der Bereiche Verteidigung, Infrastruktur, Bau und Energieversorgung. Zwei Drittel aller Industriearbeitsplätze in Deutschland sind stahlintensiv. Das sind vier Millionen Menschen – sowohl in Konzernen als auch in mittelständischen Betrieben. Jeder Euro, den stahlproduzierende Unternehmen am Standort Deutschland investieren, generiert drei weitere Euro in den angrenzenden Zuliefersektoren, die oft mittelständisch geprägt sind.
Mit anderen Worten: unsere Stahlindustrie ist systemrelevant! Und sie hat sich entschieden, den Umbau zur klimaneutralen Produktion zu beschreiten und dabei signifikante Investitionen in diesem Bereich getätigt. Zugleich hat sich das wirtschaftliche Umfeld für die Unternehmen in den letzten Jahren dramatisch gewandelt – durch eine langanhaltende Rezession, durch stetig steigende unfaire Billigimporte aus Fernost, durch massiv gestiegene Energiekosten und durch einen zunehmend härteren geoökonomischen Wettbewerb mit Ländern, die eine aggressive Industriepolitik betreiben. In dieser Situation ist eine starke Stahlindustrie in Deutschland und Europa nur mit einer klugen, pragmatischen und effektiven politischen Flankierung möglich.
Damit die Stahlindustrie mit ihrem Umbau zur klimaneutralen Produktion und ihren emissionsreduzierten Produkten erfolgreich sein kann, braucht es politisches Handeln. Die ambitionierten Klimaziele müssen Hand in Hand gehen mit dem klaren politischen Willen, die Stahlindustrie in Deutschland und Europa wettbewerbsfähig zu halten und zukunftsfähig zu machen. Standortnachteile müssen beseitigt und unfaire Marktbedingungen ausgeglichen werden.
Dazu muss eine neue Regierung sowohl mittel- und langfristige Themen strategisch und gezielt angehen. Und dazu muss sie schon in den ersten 100 Tagen Ad-hoc-Maßnahmen umsetzen – um irreversible Schäden zu verhindern:
- Schnelle Entlastung bei Stromkosten: Sofortige Absenkung der Übertragungsnetzentgelte auf das Niveau von 2023, mit Rückwirkung zum 1. Januar 2025 als ein erster Schritt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds. Das ist notwendig, weil Strompreise weiterhin nahezu doppelt so hoch sind wie vor der Krise, während die Netzentgelte weiter steigen und die Industrie noch zusätzlich erheblich belasten. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird durch diese Entwicklungen gefährdet. Um die Industrie am Standort zu halten und die Transformation erfolgreich zu gestalten, ist eine deutliche Senkung der Strompreise daher unabdingbar.
- Konsequenter Handelsschutz im Stahlbereich: Sofortige Aufnahme von Gesprächen mit der Europäischen Kommission für eine umgehende und umfassende Verschärfung der bestehenden EU-Safeguard-Maßnahmen. Parallel muss ein dauerhaftes und effektives Instrument entwickelt werden, das die Safeguards im Sommer 2026 ablöst und die Stahlindustrie insbesondere während der Transformation vor den Auswirkungen der globalen Überkapazitäten schützt. Ziel ist ein wirksamer Schutz vor den negativen Auswirkungen der ungebremst wachsenden globalen Überkapazitäten und den damit einhergehenden unfairen Handelspraktiken.
- Wirksamer Carbon Leakage-Schutz: Sofortige Aufnahme von Gesprächen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat, mit dem Ziel einer effektiven Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Die Stahlindustrie ist auf ein effektives Carbon Leakage Instrument angewiesen. Damit der CBAM wirksam werden kann, müssen Umgehungen unterbunden, der CBAM-Schutz auf nachgelagerte Produkte erweitert und Stahlexporte von CO2-Kosten entlastet werden. Diese ersten Anpassungen müssen noch 2025 verabschiedet werden und mit der Scharfschaltung des CBAMs ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
- Entwicklung eines Stahl-Aktionsplans auf Bundesebene, der konkrete Maßnahmen für die kommende Legislatur zur Wettbewerbsfähigkeit, Planungssicherheit und den Umbau zur Klimaneutralität festzurrt.
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