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Ein Frachtschiff der Binnenschifffahrt fährt auf einem breiten Fluss, beladen mit dunklem Schüttgut. Das Wasser reflektiert das Sonnenlicht, und im Hintergrund sind das Ufer mit Gebäuden und Bäumen sowie eine weite Landschaft zu sehen. Download Publikation

Position: Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Emissionshandels-Richtlinie

26. Oktober 2021 | Um den Technologiewechsel hin zu einer CO2-armen und langfristig klima­neutralen Stahlproduktion zu ermöglichen, sind umfassende politische Rahmenbedingungen erforderlich. Dazu gehört insbesondere die Investitionsförderung für CO2-arme und langfristig klima­neutrale Produktionsverfahren, der Ausgleich von erhöhten Betriebskosten im Rahmen von Klimaschutzverträgen, der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und die Bereitstellung ausreichender Mengen an grünem Strom sowie die Schaffung von grünen Leitmärkten, die perspektivisch die staatliche Anschubfinanzierung unterstützen.

Für den Übergangszeitraum Richtung 2045 muss allerdings auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der herkömmlichen, CO2-intensiven Anlagen gesichert werden, um Carbon und Investment Leakage zu verhindern. Der Vorschlag der EU-Kommission würde zu einer drastischen Reduktion der freien Zuteilung führen. Zusätzlich zu den erforderlichen Investitionen in die Transformation der Stahlindustrie in Deutschland von 10 Milliarden Euro bis 2030 kämen damit „on top“ Mehrkosten durch den erforderlichen Kauf von Zertifikaten im Zeitraum 2026 bis 2030 zwischen 10 und 16,5 Milliarden. Dies würde Wettbewerbsfähigkeit, Investitionskraft und Investitionsmöglichkeiten der Stahlindustrie drastisch einschränken und die Transformation massiv behindern, statt diese zu unterstützen.

Die Wirtschafts­vereinigung Stahl fordert, freie Zuteilung und Strompreiskompensation bis 2030 auf dem bisher für die vierte Handelsperiode vorgesehenen Niveau fortzuführen, um den Hochlauf der Transformation nicht zu gefährden, den Grenzausgleich zunächst zu testen und die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Sobald sich ein verbesserter Grenzausgleich als wirksam und praxistauglich erweist, könnte dann nach 2030 eine schrittweise Abschmelzung der freien Zuteilung erwogen werden. Eine uneingeschränkte freie Zuteilung sollte auf jeden Fall immer dann gewährt werden, wenn ein Unternehmen nachweislich konkrete Transformationsprojekte oder -aktivitäten auf den Weg bringt, mit denen sichergestellt ist, dass zur Verwirklichung des Klimaziels der Union für 2030 und des Ziels der Klimaneutralität 2050 beigetragen wird und es nicht zu Lock-In-Effekten kommt. Die einmalige Absenkung des Caps und die geplante Verschärfung der Marktstabilisierungsreserve sollten fallengelassen werden, da sie für die Erreichung des höheren Klimaziels nicht erforderlich sind, aber zu einer zusätzlichen Verknappung der Zertifikate, dadurch höheren CO2-Preisen und massiven Zusatzkosten
für die Stahlindustrie führen.

Der Anteil der freien Zuteilung für die Industrie (Industriecap) am gesamten Zertifikate-Budget des Emissionsrechtehandels sollte angehoben oder dessen Begrenzung sogar gänzlich abgeschafft werden, um trotz der schärferen Abschmelzung des Gesamt-Caps eine ausreichende freie Zuteilung zu ermöglichen und so Kürzungen durch den sektorübergreifenden Korrekturfaktor zu vermeiden. Die bisherige Definition der Produkt-Benchmarks sollte mindestens bis 2030 beibehalten und nicht auf andere Technologien erweitert werden. Die maximalen Minderungsraten auf die Benchmarks sollten wie bisher vorgesehen weiterhin bei 1,6% / a gehalten und nicht erhöht werden.

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Porträtfoto Gerhard Endemann, Leiter Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik bei der WV Stahl
Ansprechpartner Gerhard Endemann Leiter Umwelt- & Industriepolitik +49 171 3749891 gerhard.endemann@wvstahl.de