logo Suche Menü
Wirtschaftvereinigung Stahl: EU-Flaggen vor Gebäude in Brüssel Download Publikation

Position: Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

26. Oktober 2021 | Als wichtigen Teil des europäischen Green-Deal-Pakets „Fit for 55“ hat die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 einen Vorschlag für einen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment – CBAM) veröffentlicht. Ziel des Instrumentes ist es, Abgaben auf Importe CO₂-intensiver Sektoren aus Ländern, die über keine vergleichbaren CO₂-Bepreisungssysteme verfügen, zu erheben. Mit der Einführung des CBAM soll die kostenlose Zuteilung an Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems schrittweise abgeschafft werden. Nach Ansicht der deutschen Stahlindustrie sollte es oberstes Ziel der europäischen Klimapolitik zunächst sein, sich für einen internationalen CO₂-Preis einzusetzen. Eine international harmonisierte CO₂-Bepreisung stellt für die Stahlindustrie eine entscheidende Rahmenbedingung dafür dar, ambitionierten Klimaschutz und internationale Wettbewerbsfähigkeit miteinander zu verbinden.

Die Stahlindustrie unterstützt daher politische Initiativen zur Stärkung internationaler Kooperationen, z.B. in Form eines internationalen Klimaklubs, wenn dieser in seiner Ausgestaltung ein Level Playing Field effektiv erreicht. Solange ein global einheitlicher CO₂-Preis noch nicht etabliert ist und unterschiedliche Ambitionsgefälle in der Klimapolitik bestehen, braucht es jedoch zwingend wirksame Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage:

  • Aus Sicht der Stahlindustrie stellt hierbei in der Phase des Übergangs die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten zusammen mit der Strompreiskompensation eine zielführende und bewährte Option dar, da Eingriffe in den internationalen Handel vermieden und zugleich die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Stahlindustrie und Stahlherstellern trotz steigender CO₂-Bepreisung erhalten wird.
  • Aus Sicht der deutschen Stahlindustrie kann ein CBAM jedoch eine wichtige Rolle in der langfristigen Architektur des Carbon Leakage-Schutzes spielen. Denn schon die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass die kostenlose Zuteilung absinkt und schon in der vierten Handelsperiode eine Zuteilungslücke von durchschnittlich 20 % entsteht, in 2030 sogar von rund 30 %. Ein CBAM könnte eine Möglichkeit sein, diesen unzureichenden Carbon Leakage-Schutz wirksam zu ergänzen.
  • Daher fordert die Stahlindustrie den Carbon Leakage-Schutz bis 2030 schwerpunktmäßig durch die herkömmlichen, bewährten Schutzinstrumente sicherzustellen. Insbesondere mit Blick auf die erste Phase der Transformation bis 2030 ist es entscheidend, dass die nun anstehenden Investitionsentscheidungen in klimafreundliche Verfahren verlässlich ermöglicht und Investitionsspielräume nicht durch einseitige Belastungen im internationalen Wettbewerb beschnitten werden.

Um ein CBAM zu einem wirkungsvollen Instrument zur Prävention von Carbon Leakage zu entwickeln, müssen zunächst die bestehenden Schwachstellen im EU-Kommissionsvorschlag behoben werden:

  • Dazu zählen u.a., dass ausländische Wettbewerber Wege effektiv daran gehindert werden, den Zoll zu umgehen.
  • Zudem werden beim derzeitigen Vorschlag Exporte nicht berücksichtigt, die in der Folge die internationale Wettbewerbsfähigkeit verlieren würden. Chancengleichheit wird so weder auf dem europäischen Markt noch auf Drittmärkten sichergestellt.
  • Schwierige Ausgestaltungsfragen werden zudem in delegierte Rechtsakte ausgelagert, was zu Intransparenz und fehlender Planungssicherheit führt. Dies betrifft z.B. die Anerkennung von Drittlandsystemen für die CO₂-Bepreisung oder die Festlegung von Standardwerten und Prozessgrenzen.

Um die Effektivität des Instruments zu gewährleisten, muss das Instrument darüber hinaus über einen längeren Zeitraum – mindestens jedoch bis 2030 – auf seine Wirksamkeit anhand klar definierter Kriterien getestet werden. Diese ausreichend lange Testphase mit kostenloser Zuteilung als Fundament zur Carbon Leakage Prävention hat zudem den Vorteil, dass Belastungen und Nachteile im internationalen Wettbewerb für die nachgelagerten Wertschöpfungsketten vermieden bzw. begrenzt werden können. Zudem eröffnet die Phase bis 2030 die Möglichkeit, mit den wichtigsten Handelspartnern Verhandlungen über einen globalen Klimaclub voranzutreiben und damit internationale Friktionen durch eine vertiefte industriepolitische und klimapolitische Kooperation zu vermeiden. Solange weder die Schwachstellen des EU-Kommissionsvorschlags behoben sind noch die Effektivität des CBAM anhand klar definierter Kriterien getestet wurde, darf keine Reduktion der Freizuteilung bis 2030 über den CBAM erfolgen.

Downloads

Ansprechpartner Tobias Aldenhoff Leiter Wirtschafts- & Handelspolitik +49 151 16891028 tobias.aldenhoff@wvstahl.de