Stellungnahme zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung
26. September 2025 | Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR – Verordnung (EU) 2024/1781) wird der rechtliche Rahmen für nachhaltige Produktanforderungen deutlich erweitert. Ziel ist es, über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie Transparenz sicherzustellen. Deutschland setzt die Verordnung derzeit national durch ein neues Ökodesign-Gesetz und eine Mantelverordnung um.
Die EU-Ökodesign-Verordnung ermöglicht es der Stahlindustrie, ihre Vorreiterrolle in der Kreislaufwirtschaft nachweislich zu untermauern ohne weitere Berichtspflichten auferlegt zu bekommen. Die Stahlindustrie ist als energieintensive Branche besonders betroffen – sowohl mit Chancen für eine nachhaltige Positionierung als auch mit erheblichen Umsetzungsherausforderungen. Wichtige Aspekte der nationalen Umsetzung betreffen eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung, eine ausreichende Übergangsphase mit reduzierten Sanktionen, die Harmonisierung mit bereits bestehenden Begriffen und Regelwerken sowie klare Regelungen zum Umgang mit Lieferkettenrisiken. Zudem werden praktikable, wirtschaftlich tragfähige Anforderungen an den Digitalen Produktpass (DPP) gefordert.
Für den geplanten Delegierten Rechtsakt für Stahl und Eisen fordert die Wirtschaftsvereinigung Stahl klare Signale zur Sicherung der europäischen Stahlproduktion durch die Festlegung von Wertschöpfungsanteilen in Europa, eine gezielte Nachfrageförderung für emissionsarmen Stahl, die Nutzung vorhandener Standards (z. B. LESS) sowie realistische Produktkriterien unter Vermeidung pauschaler Rezyklatquoten.
Downloads

