Stellungnahme zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED)
13. August 2025 | Die EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) ist die zentrale Richtlinie zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Verschmutzung aus Industrieanlagen. Ihr Ziel, Emissionen in Luft, Wasser und Boden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern, wird von der Stahlindustrie seit langem voll unterstützt. Das gilt auch hinsichtlich des Revisionsziels, Behörden und Anlagenbetreibern die Arbeit zu erleichtern und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen.
Die Komplexität der Vorgaben und deren Integration in bestehendes nationales Recht bedingen eine schlanke Umsetzung unter Berücksichtigung des gewollten grundlegenden Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft zur Klimaneutralität. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass der Koalitionsvertrag anstrebt, die Dekarbonisierung zu unterstützen und Bürokratie zurück zubauen. Um auch Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, müssen Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen der IED ausdrücklich auch in Deutschland vollumfänglich angewendet werden können. Vor allem Vorgaben, die keinen Nutzen aber einen hohen zusätzlichen Aufwand stiften, dürfen nicht praxisfern übernommen werden. Der Umsetzungsprozess der IED liefert vielmehr bereits die Grundlage, um ein klar unterstützendes Zeichen Deutschlands für die auch von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachungen sowie für den geplanten europäischen Umwelt-Omnibus zu setzen.
Die Umsetzung der neuen Regelungen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in
der IED muss daher praxisgerecht erfolgen und von unnötigem Ballast freigehalten werden. Das gilt ebenso für die Umsetzung der Anforderungen aus BVT1 -Schlussfolgerungen. Dies erfolgt in den Referentenentwürfen im Ansatz zwar gut, wie dies aber im Detail und vollzugsgerecht erfolgen soll, ist bisher auch aufgrund der unpräzisen europäischen Vorgaben nicht ausreichend dargelegt. Zudem gehen die vorgelegten Entwürfe in vielen Teilen über eine 1:1-Umsetzung der IED hinaus. Dies führt zu neuer überflüssiger Bürokratie sowie zusätzlichen Kosten sowohl für die Betreiber als auch die beteiligten Behörden. Hier besteht noch deutliches Optimierungspotential.
Schwerpunkte der notwendigen Anpassungen an den Entwürfen zur Umsetzung der IED sind neben der Schaffung von Rechtssicherheit die Vermeidung von unnötiger Bürokratie und von Berichtspflichten sowie von Doppelregelungen – dies auch, um auch den Anforderungen des Koalitionsvertrags gerecht zu werden. Hier gilt insbesondere:
- Bei der detaillierten Beschreibung des Umsetzungsverfahrens für BVT-Schlussfolgerungen, insbesondere hinsichtlich Emissions- und Umweltleistungswerten sind die vollen Emissionsspannbreiten der den BVT assoziierten Emissionswerten in den BVT-Schlussfolgerungen zu nutzen. Die Festlegung muss bundeseinheitlich und jeweils zeitnah in einem gesonderten Verfahren erfolgen, das sowohl die technische Erreichbarkeit von Emissionswerten als auch die Verhältnismäßigkeit angemessen berücksichtigt.
- Verzicht auf eine nicht notwendige 45. BImSchV bei Einführung des Umweltmanagementsystems auf Basis der bestehenden rechtlichen und technischen Normen, allen voran EMAS und ISO 14001.
- Die Definition und volle Berücksichtigung der tiefgreifenden industriellen Transformation mit besonderem Blick auf alle damit verbundenen technischen Auswirkungen, der damit verbundenen umfangreichen Genehmigungs- aber auch mittelfristigen Stilllegungsverfahren sowie den resultierenden Steigerungen der Umweltleistung bei der Stahlerzeugung.
- Entlastung der Betriebe in der Transformation durch die Schaffung angemessener Übergangsregelungen für nur noch übergangsweise betriebene Anlagen und Anlagenteile bzw. klare Ausnahmeregelungen für Altanlagen, insbesondere Deponien in der Nachsorgephase sowie Altbergwerke.
Für Details verweisen wir auf die Langfassung.
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