Stellungnahme zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie
26. September 2025 | Der am 4. November 2022 veröffentlichte europäische Durchführungsbeschluss zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie beschreibt Techniken und die hiermit erreichbaren Umweltleistungswerte wie u. a. Emissionen, die gemäß den Vorgaben der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung von den betroffenen Anlagen erreicht werden müssen. Für eine bundes-einheitliche Umsetzung hat die Bundesregierung gemäß § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Referentenentwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung diese Durchführungsbeschlusses vorgelegt, der die bisher noch nicht in Kraft getretene Besondere TA Luft ändern soll, und diesen in die Verbändeanhörung gegeben. Die wesentlichen Anlagen der Stahlindustrie zur Stahlverarbeitung wie die Warm- und Kaltwalzwerke, die kontinuierlichen Feuerverzinkungsanlage sowie die dazugehörigen Beizen müssen die neuen Anforderungen der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift erfüllen.
Die Komplexität und auch die hohe Ambition der Vorgaben des Durchführungsbeschlusses benötigen für deren Integration in bestehendes nationales Recht sowohl eine zügige als auch schlanke Umsetzung, so dass die betroffenen Anlagen die neuen Anforderungen rechtzeitig und vollständig erfüllen können. Für eine angemessene Belastung der Anlagenbetreiber darf die nationale Umsetzung einerseits nicht über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinausgehen und braucht andererseits im Vollzug ein besonderes Augenmerk für die Belastungen des Anlagenbetreibers. Die hohen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses sind im Einzelfall nur mit einem erheblichen Nachrüstungsaufwand zu erfüllen. Gerade Unternehmen, die sich in der industriellen Transformation befinden und für einen riesigen Umweltnutzen hier erheblich investieren, müssen entlastet werden. Hierfür müssen die Ausnahmeregelungen der IED vollständig genutzt werden.
Schwerpunkte der notwendigen Anpassung der Besonderen TA Luft zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses müssen insbesondere sein:
- Schaffung angemessener Übergangsfristen zur Erfüllung der neuen hohen Anforderungen
- 1:1-Umsetzung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses unter Berücksichtigung sowohl der Ausnahmen im Durchführungsbeschluss als auch der Ausnahmemöglichkeiten der Industrieemissionsrichtlinie
- Messverpflichtungen auf europäische Vorgaben beschränken
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