Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der Renewable Energy Directive
03. Juli 2024 | Die von der RED III vorgegebene Industrieunterquote von 42 Prozent RFNBO bis 2030 ist äußerst ambitioniert. Ein kohärenter Förderrahmen und die Ausschöpfung der verfügbaren Transformationspotenziale in der Industrie sind daher eine zwingende Voraussetzung der Quotenerfüllung. Die Quote soll auf Mitgliedstaaten bezogen und nicht auf Unternehmen heruntergebrochen werden. Es muss verhindert werden, dass die Nutzung anderer kohlenstoffarmer Wasserstoffe konterkariert wird. Eine Erfüllung der Quote funktioniert nur unter Ausschöpfung der Ausnahmen. Monitoring und Berichtspflichten sind minimal zu halten, um weitere Belastungen zu vermeiden.
Ansprechpartner:in
Roderik Hömann
Leiter Energie- und Klimapolitik
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