Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zu Downstream-Erweiterung und Maßnahmen gegen Umgehung im CBAM
04. August 2025 | Der CBAM muss aus Sicht der Stahlindustrie in Deutschland ein zielführendes Instrument zur Verhinderung von Carbon Leakage und der Flankierung von Investitionen zur Dekarbonisierung der Stahlindustrie sein, weil die EU beschlossen hat, dass der bisherige Schutz durch die kostenfreie Zuteilung schon bald vollständig auslaufen wird. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass seine Wirksamkeit von Anfang an durch lückenlose Regelungen sichergestellt wird.
Aus heutiger Sicht weist die Ausgestaltung des CBAM allerdings noch gravierende Lücken auf, welche die Wirksamkeit des Instruments erheblich beeinträchtigen und daher kurzfristig dringend behoben werden müssen. Dies betrifft, neben der noch fehlenden Lösung zur Einbeziehung von EU-Exporten in Drittländer, die in dieser Konsultation thematisierten, erforderlichen Vorkehrungen gegen Umgehungsstrategien sowie die Ausdehnung des Geltungsbereichs des CBAM auf stahlintensive nachgelagerte Produkte. Ohne diese Anpassungen kann der Mechanismus keinen angemessenen Schutz gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen bieten.
Entscheidend ist, dass diese Änderungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden – bevor das System 2026 scharf geschaltet wird.
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