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Eine Fußgängerbrücke über den See im Ibirapuera-Park während der Dämmerung, mit silhouettenhaft erkennbaren Personen, darunter eine Person mit einem Fahrrad. Unter der Brücke spiegelt der ruhige See den Himmel, und mehrere Wasservögel sind zu sehen. Die Umgebung ist von Bäumen und einer ruhigen Parklandschaft geprägt. Download Publikation

Stellungnahme zur Industrieemissionsrichtlinie (IED)

17. Januar 2025 | Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Bearbeitungsstand: 28.11.2024)
  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Bearbeitungsstand: 04.11.2024)

Die EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) ist die zentrale Richtlinie zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Verschmutzung aus Industrieanlagen. Ihr Ziel, Emissionen in Luft, Wasser und Boden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern, wird von der Stahlindustrie seit langem voll unterstützt.

Die Komplexität der Vorgaben und deren Integration in bestehendes nationales Recht bedingen eine schlanke Umsetzung unter Berücksichtigung des gewollten grundlegenden Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft zur Klimaneutralität. Um Genehmigungsverfahren – wie politisch angestrebt – zu beschleunigen, müssen Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen der IED ausdrücklich auch in Deutschland angewendet werden können. Die Komplexität erfordert aber auch, dass eine Gesamtbeurteilung der Umsetzung nur bei Vorlage aller notwendigen Änderungen erfolgen kann. Hier begrüßt die Wirtschafts­vereinigung Stahl ausdrücklich die frühe Beteiligung an dem Rechtsetzungsverfahren mit laufender Konsultation. Dennoch müssen die noch fehlenden Gesetz- und Verordnungsentwürfe genauso wie Verwaltungsvorschriften umgehend vorgelegt werden.

Die Umsetzung der neuen Regelungen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in der IED muss praxisnah erfolgen und von unnötigem Ballast freigehalten werden. Das gilt ebenso für die Umsetzung der Anforderungen aus BVT-Schlussfolgerungen. Dies erfolgt in den Referentenentwürfen im Ansatz gut. Wie dies aber im Detail erfolgen soll, ist bisher nicht ausreichend dargelegt, da auch die IED hier unpräzise bleibt. Zudem gehen die vorgelegten Entwürfe in vielen Teilen über eine 1:1-Umsetzung der IED hinaus. Dies führt zu neuer Bürokratie sowie zusätzlichen Kosten für die Betreiber und die beteiligten Behörden. Hier besteht noch deutliches Optimierungspotential.

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Porträtfoto Gerhard Endemann, Leiter Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik bei der WV Stahl
Ansprechpartner Gerhard Endemann Leiter Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik +49 211-6707-456 gerhard.endemann@wvstahl.de
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