Stellungnahme zur Förderrichtlinie Klimaschutz (BIK)
03. September 2024 | Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass – in Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen – mit der Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ die Dekarbonisierung der Industrie unterstützt werden soll. Förderinstrumente zur Anschubfinanzierung von Investitionen in klimaneutrale Prozesse sind und bleiben für energieintensive Grundstoffindustrien und insbesondere die Stahlindustrie unerlässlich. Denn die verpflichtenden nationalen und europäischen Klimaziele bis 2030 können nur dann erreicht werden, wenn neben den feststehenden IPCEI-H2/KUEBLL-Projektförderungen weitere Transformationsschritte der Stahlindustrie noch vor 2030 zur Umsetzung kommen.
Zugleich bedarf es einer Förderung auch für die Transformation der schrottbasierten Elektrostahlroute und der Weiterverarbeitung, deren Maßnahmen ebenfalls mit hohen zusätzlichen CO2-Vermeidungskosten verbunden und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb derzeit nicht wirtschaftlich sind. Mit der neuen Förderung soll vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung flankiert werden. Tatsächlich unterstützt die staatliche Förderlandschaft gegenwärtig nicht die transformativen Herausforderungen, denen sich die mittelständischen Elektrostahlunternehmen gegenübersehen. Leider ist auch die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) in dieser Form für diese Zielgruppe mit zu hohen Hürden verbunden.