Stellungnahme zur Aktualisierung technischer Parameter der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem
05. September 2025 | Die im internationalen Vergleich deutlich zu hohen Strompreise sind eine der zentralen Belastungen, mit denen energieintensive und im klimaneutralen Umbau stehende Grundstoffindustrien wie der Stahl konfrontiert sind. Sie sind eine existenzielle Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zudem ein massives Hemmnis für Investitionen in den Umbau zur Klimaneutralität, die auf Elektrifizierung und Wasserstoff beruhen.
Vor diesem Hintergrund müssen Lösungen für international wettbewerbsfähige Strompreise einen Schwerpunkt im Clean Industrial Deal bilden. In der Absicherung und weiteren Vertiefung der CO2-Strompreiskompensation liegt dabei ein wirksamer Hebel.
Die ETS-Strompreiskompensation dient dem Ausgleich der im Strompreis enthaltenen CO2-Mehrkosten und ist für die Stahlindustrie eine fundamental wichtige Regelung zum Carbon-Leakage-Schutz – sie muss daher als wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem international wettbewerbsfähigen Strompreis für die Zukunft abgesichert werden.
Entscheidend ist dabei, dass die zunehmenden Einschnitte in die Kompensationshöhe aufgehoben werden. Denn diese wird aufgrund der geltenden Regelungen nicht nur im Rahmen der Beihilfehöchstintensität auf nur 75 Prozent der tatsächlichen Mehrkosten begrenzt. Sie wird auch sukzessive weiter abgeschmolzen – unter anderem, da die zugrunde gelegten Stromverbrauchsbenchmarks kontinuierlich reduziert werden, unabhängig davon, ob Energieeffizienzpotentiale im Produktionsprozess überhaupt noch vorhanden sind. In der Folge verliert die Strompreiskompensation ihre Wirkung – der Carbon Leakage-Schutz erodiert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen wird weiter belastet.
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