Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
30. März 2026 | Mit der EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR) hat die Europäische Union erstmals einen harmonisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle geschaffen. Die dahinterstehende Ambition, den Verpackungskreislauf in der EU einheitlich und mit Investitionssicherheit zu gestalten, unterstützt die Wirtschaftsvereinigung Stahl ausdrücklich. Deutschland will diesen Rahmen mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in nationales Recht überführen. Dabei drohen allerdings zum einen unnötige Belastungen von seit Jahrzehnten etablierten Recycling-Systemen in der Stahlindustrie und zum anderen unnötiger Bürokratie-Aufbau.
Die Stahlindustrie betreibt seit Jahrzehnten funktionierende Rücknahme- und Verwertungssysteme für industrielle Verpackungen und erreicht bereits heute Recyclingquoten von über 85 Prozent – ohne staatliche Finanzierung oder zusätzliche Bürokratie. Der aktuelle Entwurf des VerpackDG belastet diese etablierten Strukturen: Er schöpft die von der PPWR eröffneten nationalen Spielräume für eine kosteneffiziente und bürokratiearme Umsetzung nicht aus und geht an zentralen Stellen über das europarechtlich Gebotene hinaus. Oberstes Ziel des parlamentarischen Verfahrens muss es daher sein, nur die nach EU-Recht zwingend notwendigen Umsetzungsmaßnahmen zu verankern.
Im weiteren politischen Gesetzgebungsverfahren sollten daher die folgenden drei Kernpunkte adressiert werden:
- Kostenstruktur der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) reduzieren und transparent gestalten. Der Entwurf enthält keine Vorgaben zur Kostenkalkulation für Registrierung und Zulassung bei der ZSVR. Die daraus resultierenden Finanzierungsvereinbarungen sind für Unternehmen nicht planbar und stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.
- Kein deutsches Goldplating bei der Herstellerverantwortung und damit verbundenen Pflichten. Die neuen Registrierungs-, Zulassungs- und Dokumentationspflichten für industrielle Verpackungen bei der ZSVR gehen über das EU-rechtlich Geforderte hinaus. Wichtig ist hier, auf ein bundesweit anerkanntes, digitalisiertes und kosteneffizientes Verfahren zu bauen.
- Inkrafttreten mitten im Kalenderjahr vermeiden. Durch den geänderten Herstellerbegriff der PPWR entfällt für einen Teil der bisher Verpflichteten die Systembeteiligung, während neue Verpflichtete hinzukommen. Dieser Systemwechsel zum 12. August 2026 – inmitten eines laufenden Kalenderjahres – birgt das Risiko, dass sich die Finanzierungsgrundlage verändert und ggfs. Finanzierungslücken entstehen.
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