Stellungnahme zum Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)
29. Juli 2025 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) vorgelegt.
Ziel ist es, die öffentliche Vergabe zu vereinfachen, stärker zu digitalisieren, rechtlich klarer und nachhaltiger zu gestalten. Das Vergabebeschleunigungsgesetz schafft entsprechend mit dem neu eingefügten § 113 Abs. 1 Nr. 9 GWB eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung, um verbindliche Anforderungen im Bereich der Beschaffung klimafreundlicher Leistungen festlegen zu können und so die Entwicklung von Leitmärkten voranzutreiben. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, zu gewährleisten,
- dass von der gesetzlich verankerten Verordnungsermächtigung tatsächlich zeitnah Gebrauch gemacht wird,
- dass die Beschaffung der klimafreundlichen Leistungen daran geknüpft wird, dass die dafür verwendeten emissionsarmen Grundstoffe in Deutschland und der EU produziert werden,
- und dass schließlich die „Beschaffung klimafreundlicher Leistung aus heimischer Produktion in Deutschland und der Europäischen Union“ verbindlich in geltendes Recht auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene, sowie in entsprechende Verwaltungsvorschriften überführt wird.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt diesen Entwurf und seine Ziele, setzt sich jedoch zusätzlich dafür ein, als zentrale Anforderung die Herkunft aus heimischer Wertschöpfung in Deutschland und der EU zu integrieren.
Downloads


