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Stellungnahme zum Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

16. August 2026 | Die Wirtschafts­vereinigung Stahl dankt für die Beteiligung am Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Wir möchten eine Anmerkung zu Artikel 3 des Gesetz­entwurfs (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes) einbringen:

In § 35 Abs. 2 AEG-E wird die Zusammensetzung des Sektorbeirats gesetzlich geregelt. Demnach beruft das Bundesministerium für Verkehr künftig „Vertreter oder Beauftragte von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen“ in den Sektorbeirat. Eine Vertretung der verladenden Wirtschaft ist hingegen nicht vorgesehen.

Dies bleibt hinter der gegenwärtigen Zusammensetzung des Sektorbeirats zurück, in dem bislang auch die verladende Wirtschaft vertreten ist. Der Gesetz­entwurf sieht diese bewährte Einbindung künftig nicht mehr vor.

Aus Sicht der Wirtschafts­vereinigung Stahl sollte der Gesetz­entwurf jedoch gerade sicherstellen, dass auch künftig die industriellen Verlader des Schienen­güter­ver­kehrs im Sektorbeirat eine Stimme erhalten. Denn industrielle Verlader wie etwa die Stahlindustrie, die die Hälfte ihrer Rohstoffe und Güter über die Schiene transportiert, geben den größten Teil der Schienen­güter­ver­kehre in Auftrag und finanzieren die entsprechenden Verkehrsleistungen auf dem Schienennetz.

Die Stahlindustrie in Deutschland hat zentrale Bereiche ihrer Logistik im Güterein- und -ausgang, aber auch innerhalb ihrer Werke systematisch auf die Nutzung der Schiene ausgelegt. Sie ist die größte Kundenbranche des Schienen­güter­ver­kehrs und wickelt viele hochsensible Versorgungsketten in der Rohstofflogistik über die Schiene ab. Die Versorgung auf der Schiene muss hierbei unbedingt zuverlässig funktionieren, weil aufgrund der Größenordnungen ein kurzfristiger Wechsel auf andere Verkehrsträger in der Regel unmöglich ist. Die Stahlindustrie ist daher auch unmittelbar auf eine leistungsfähige, bedarfsgerecht ausgebaute, verlässlich verfügbare und effizient betriebene Schieneninfrastruktur angewiesen.

Die massiven Engpasslagen der vergangenen Monate haben verdeutlicht, dass eine Berücksichtigung der zentralen Anforderungen der Stahlindustrie auf der Schiene auch für DB InfraGO ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. Aus unserer Sicht müssen die Perspektiven und die aktuellen Problemlagen der Verladerseite deshalb im zentralen Steuerungsgremium Sektorbeirat weiterhin ihren Platz haben.

Wir regen daher an, § 35 Absatz 2 Satz 1 AEG-E wie folgt zu ergänzen:               

„Das Bundesministerium für Verkehr beruft Vertreter oder Beauftragte von Eisenbahnverkehrsunternehmen, der nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen sowie Beauftragte von Verbänden, die die Interessen der verladenden Wirtschaft vertreten, in den Sektorbeirat.“

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Ansprechpartner Tobias Aldenhoff Leiter Wirtschafts- & Handelspolitik +49 151 16891028 tobias.aldenhoff@wvstahl.de
Porträtfoto Achim Beerheide, Ansprechpartner für Verkehrspolitik bei der WV Stahl
Ansprechpartner Achim Beerheide Referent Verkehrs- & Rohstoffpolitik +49 170 9525402 achim.beerheide@wvstahl.de