Stellungnahme zum Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
16. August 2026 | Die Wirtschaftsvereinigung Stahl dankt für die Beteiligung am Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Wir möchten eine Anmerkung zu Artikel 3 des Gesetzentwurfs (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes) einbringen:
In § 35 Abs. 2 AEG-E wird die Zusammensetzung des Sektorbeirats gesetzlich geregelt. Demnach beruft das Bundesministerium für Verkehr künftig „Vertreter oder Beauftragte von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen“ in den Sektorbeirat. Eine Vertretung der verladenden Wirtschaft ist hingegen nicht vorgesehen.
Dies bleibt hinter der gegenwärtigen Zusammensetzung des Sektorbeirats zurück, in dem bislang auch die verladende Wirtschaft vertreten ist. Der Gesetzentwurf sieht diese bewährte Einbindung künftig nicht mehr vor.
Aus Sicht der Wirtschaftsvereinigung Stahl sollte der Gesetzentwurf jedoch gerade sicherstellen, dass auch künftig die industriellen Verlader des Schienengüterverkehrs im Sektorbeirat eine Stimme erhalten. Denn industrielle Verlader wie etwa die Stahlindustrie, die die Hälfte ihrer Rohstoffe und Güter über die Schiene transportiert, geben den größten Teil der Schienengüterverkehre in Auftrag und finanzieren die entsprechenden Verkehrsleistungen auf dem Schienennetz.
Die Stahlindustrie in Deutschland hat zentrale Bereiche ihrer Logistik im Güterein- und -ausgang, aber auch innerhalb ihrer Werke systematisch auf die Nutzung der Schiene ausgelegt. Sie ist die größte Kundenbranche des Schienengüterverkehrs und wickelt viele hochsensible Versorgungsketten in der Rohstofflogistik über die Schiene ab. Die Versorgung auf der Schiene muss hierbei unbedingt zuverlässig funktionieren, weil aufgrund der Größenordnungen ein kurzfristiger Wechsel auf andere Verkehrsträger in der Regel unmöglich ist. Die Stahlindustrie ist daher auch unmittelbar auf eine leistungsfähige, bedarfsgerecht ausgebaute, verlässlich verfügbare und effizient betriebene Schieneninfrastruktur angewiesen.
Die massiven Engpasslagen der vergangenen Monate haben verdeutlicht, dass eine Berücksichtigung der zentralen Anforderungen der Stahlindustrie auf der Schiene auch für DB InfraGO ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. Aus unserer Sicht müssen die Perspektiven und die aktuellen Problemlagen der Verladerseite deshalb im zentralen Steuerungsgremium Sektorbeirat weiterhin ihren Platz haben.
Wir regen daher an, § 35 Absatz 2 Satz 1 AEG-E wie folgt zu ergänzen:
„Das Bundesministerium für Verkehr beruft Vertreter oder Beauftragte von Eisenbahnverkehrsunternehmen, der nach § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen sowie Beauftragte von Verbänden, die die Interessen der verladenden Wirtschaft vertreten, in den Sektorbeirat.“
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