Stellungnahme zum Entwurf der Förderrichtlinie zum Industriestrompreis
26. Januar 2026 | Die hohen Strompreise in Deutschland gefährden die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft der Stahlindustrie massiv. Besonders betroffen sind stromintensive Elektrostahlwerke, die bereits heute CO2-arm produzieren, sowie perspektivisch auch die Hochofenroute. Der Umbau hin zu einer klimaneutralen Stahlproduktion ist ohne international wettbewerbsfähige Stromkosten nicht möglich. Der angekündigte Industriestrompreis setzt zwar ein wichtiges Signal, bleibt aufgrund der engen Vorgaben des Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) jedoch deutlich hinter dem Bedarf zurück.
Konkret ist der Industriestrompreis zeitlich auf drei Jahre begrenzt, auf 50 Prozent des Stromverbrauchs beschränkt und mit einer Reinvestitionspflicht von 50 Prozent verbunden. Zudem verhindert die Begrenzung der Beihilfehöchstgrenzen eine Kombination mit der CO2-Strompreiskompensation – ein zentraler Nachteil für besonders stromintensive Unternehmen. Damit läuft das Instrument für die Stahlindustrie weitgehend ins Leere. Notwendig sind daher eine Ausweitung auf den gesamten Stromverbrauch und die uneingeschränkte Kombinierbarkeit mit der Strompreiskompensation. Übergangsweise sollte der Industriestrompreis zumindest für nicht kompensierte Stromverbräuche gelten.
Darüber hinaus fehlt es an Planungssicherheit: Drei Jahre reichen nicht aus, um Investitionen in Elektrifizierung, Netze, Speicher oder erneuerbare Energien umzusetzen – zumal Planungs- und Genehmigungszeiten oft länger dauern. Eine langfristige Ausgestaltung oder verbindliche Anschlussregelung ist daher dringend erforderlich. Grundsätzlich sollte der Industriestrompreis nicht an zusätzliche ökologische Gegenleistungen gekoppelt werden, wenn wesentliche Dekarbonisierungsschritte bereits erfolgt sind. Die Reinvestitionspflicht schwächt die Entlastung, erhöht Bürokratie und Risiken; bereits umgesetzte Elektrifizierungsmaßnahmen sollten als vollwertige Transformationsleistung anerkannt werden.
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