Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission für einen neuen Rechtsrahmen zu staatlichen Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung des Clean Industrial Deals
09. Mai 2025 | Der Clean Industrial Deal hat zum Ziel, die Industrie beim Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und gleichzeitig ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Investitionen in klimaschonende Produktionstechnologien sind für die Unternehmen mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand und deutlich höheren Betriebskosten verbunden. Sie sind daher auf politische Flankierung angewiesen. Dazu gehören auch staatliche Anschubfinanzierungen und Entlastungen bei den Energiepreisen.
Es ist aus unserer Sicht positiv, dass mit dem neuen Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) solche Beihilfen im Anschluss an den temporären Krisen- und Übergangs-Beihilferahmen TCTF weiter ermöglicht werden sollen. Die Unterstützung der Transformation zur Klimaneutralität ist nötig, nicht nur für Innovationen, Erstumsetzungen und weitere Transformationsschritte, sondern auch in der Fläche. Das CISAF sollte genutzt werden, um hierfür eine verbesserte europäische Grundlage zu schaffen, mit einer deutlichen Vereinfachung und Entbürokratisierung für Mitgliedstaaten und Unternehmen und praktikablen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. Hier besteht aus unserer Sicht in vielen Bereichen noch Verbesserungsbedarf.
Unsere wichtigsten Punkte sind:
- Wettbewerbsfähiger Industriestrompreis: im CISAF sollte die Grundlage für politische Lösungen zu einem Industriestrompreis geschaffen werden, die bisher fehlt.
- Ausreichende Förderhöhe: Die vorgesehenen Beihilfehöchstintensitäten für industrielle Dekarbonisierungsprojekte sowie die absoluten Förderhöchstgrenzen fallen deutlich zu niedrig aus und sollten erweitert werden.
- Realistische Anforderungen: Die für die Förderung vorausgesetzten CO2-Emissionsminderungen sind zu restriktiv. Auch die Inbetriebnahmefristen müssen verlängert werden.
- Erdgas als Übergangstechnologie: Die Verwendung von Erdgas als Zwischenschritt muss so lange ermöglicht werden, wie dies erforderlich ist. Die geforderte Substitution durch Wasserstoff in der Projektlaufzeit muss unter den Vorbehalt der ausreichenden Verfügbarkeit bezahlbaren Wasserstoffs gestellt werden. Zudem sollte auch die Abscheidung von CO2 berücksichtigt werden.
- Keine Mindestquoten für erneuerbaren Wasserstoff: Die Festlegung des Pflichtanteils an grünem Wasserstoff auf Grundlage des durchschnittlichen Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im jeweiligen Mitgliedstaat ist methodisch nicht überzeugend.
- Voranbringen von Leitmärkten: Die Förderung zur Sicherstellung ausreichender Produktionskapazitäten für saubere Technologien sollte an Mindesteinsatzmengen von emissionsarmen Grundstoffen gebunden werden.
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