Stahl-Sanktionen gegen Russland – Anpassungen der Übergangsfristen bei Halbzeug dringend erforderlich
13. März 2024 | Seit zwei Jahren bestehen EU-Sanktionen gegen Importe russischer Stahlfertigerzeugnisse. Aus Sicht der Stahlindustrie in Deutschland ist es nicht nachvollziehbar, warum weiterhin die Hälfte der Stahlimporte aus Russland von den Sanktionen ausgenommen sind und mit sehr langen Übergangsfristen ausgestattet wurden. Im Fokus stehen dabei Zwischenprodukte der Stahlerzeugung, so genanntes Halbzeug. Durch die Ausnahmen wird die russische Kriegswirtschaft fortwährend unterstützt. Zudem bestehen Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt weiter fort.
Für die Stahlindustrie in Deutschland ist es daher sehr wichtig, diese schädlichen Regelungen zu korrigieren. Importverbote sollten konsequent für alle Stahlerzeugnisse ausgesprochen werden. Dies würde helfen, die Wirkung der Maßnahmen auf die russische Wirtschaft zu erhöhen und Schlupflöcher zu schließen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre die Verhängung eines Strafzolls gegen russische Halbzeug-Importe eine geeignete alternative Maßnahme.