Position: Überarbeitung des CBAM – Unzureichende Vorschläge der Europäischen Kommission
19. Februar 2026 | Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verfolgt die Europäische Union das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Klimaschutzstandards zwischen der EU und Drittstaaten zu verringern. Insbesondere soll verhindert werden, dass energieintensive Industrien ihre Produktion in Länder mit weniger ambitionierten Klimavorgaben verlagern oder dass CO₂-intensive Produkte verstärkt aus solchen Ländern importiert werden. Der CBAM stellt somit einen zentralen Bestandteil der europäischen Klimapolitik dar und soll gleichzeitig die industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl unterstützt den CBAM grundsätzlich als wichtiges Instrument zur Vermeidung von Carbon Leakage und zur Unterstützung der Dekarbonisierung. Aus heutiger Sicht weist die Ausgestaltung des CBAM jedoch noch gravierende Lücken auf, welche die Wirksamkeit des Instruments zum Schutz der europäischen Industrie vor Carbon Leakage erheblich beeinträchtigen und daher unverzüglich vollständig behoben werden müssen.
Notwendig ist:
- die Einbeziehung der EU-Exporte in Drittländer.
- die Einführung strengerer Regeln gegen Umgehungspraktiken, insbesondere zur Verhinderung von Resource Shuffling.
- die Ausdehnung des Geltungsbereichs des CBAM auf stahlintensive nachgelagerte Produkte.
Es ist daher zu begrüßen, dass die Europäischen Kommission diese zentralen Schwachstellen des CBAM anerkannt hat und mit dem Maßnahmenpaket „Strengthening CBAM“ Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems unterbreitet. Allerdings greifen die vorgeschlagenen Maßnahmen deutlich zu kurz und bieten keine ausreichende, langfristige, strukturelle Lösung für die bestehenden Risiken.
Damit besteht die Gefahr, dass Produktionskapazitäten der deutschen und europäischen Stahlindustrie sowie ihrer nachgelagerten Kundenbranchen in Drittstaaten verlagert werden, fort. Vor diesem Hintergrund ist dringend eine umfassende Überarbeitung der aktuellen CBAM-Vorschläge erforderlich. Bis die Lücken geschlossen sind und ein funktionierender CBAM-Mechanismus in Kraft ist, muss die freie Zuteilung erhalten bleiben.
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