Position: Absicherung von Wasserstofflieferungen an die deutsche Industrie – Lösungsvorschläge zur finanziellen Absicherung
Berlin, 14. März 2025 | Bund und Länder haben mit beihilferechtlicher Genehmigung aus Brüssel einen Förderrahmen zum Aufbau von Direktreduktionsanlagen zur CO2-armen Stahlproduktion auf Basis von Wasserstoff geschaffen. Erste Stahlunternehmen, deren CO2-arme, wasserstoffbasierte Stahlherstellung ab 2026 in Betrieb gehen wird, haben nun Ausschreibungen für Wasserstofflieferungen gestartet. Viele deutsche, europäische und außereuropäische Hersteller und Abnehmer von Wasserstoff zögern jedoch noch aus Risikogründen, langfristige Lieferverpflichtungen einzugehen. Dies erschwert Investitionen in große Elektrolyseanlagen, da notwendige Absicherungsrisiken solcher Verträge nicht einpreisbar sind. Allein für den Bezug von Wasserstoff in der Stahlindustrie sind perspektivisch abzusichernde Volumen im einstelligen Milliardenbereich pro Jahr zu erwarten. Hinzu kommen Risiken im Infrastrukturaufbau und -betrieb. Deshalb braucht es insbesondere für die Stahlindustrie jetzt zielgerichtete Absicherungsinstrumente, um notwendige Langfristverträge für den Wasserstoffbezug zu ermöglichen. So erhalten Lieferanten ausreichend Sicherheit, um eine verlässliche Versorgung der Industrie zu gewährleisten und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa zu unterstützen.
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