Gemeinsamer Verbändeappell: Industrieemissionsrichtlinie reparieren – Transformation ermöglichen
02. Dezember 2025 | Die Industrie in Deutschland und Europa steht vor der historischen Herausforderung, ihre Produktion bis spätestens 2045 zu dekarbonisieren. Für Unternehmen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, muss dies bereits bis zum Jahr 2039 gelingen, da anschließend keine neuen Emissionszertifikate mehr ausgegeben werden. Eine solche Umgestaltung industrieller Prozesse erfordert massive Investitionen in neue Technologien und Produktionsanlagen. Diese müssen zunächst entwickelt und dann genehmigt, gebaut sowie betrieben werden – und das in einem Tempo, das der Dringlichkeit des Klimaschutzes gerecht wird.
Mit der 2024 in Kraft getretenen novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) wird all das allerdings nicht gelingen können. Denn darin wird die Festlegung von Emissionsgrenzwerten durch zusätzlich notwendige Gutachten und Prüfverfahren unnötig verkompliziert. Dokumentations-, Prüf- und Berichtspflichten werden massiv ausgeweitet – sowohl für die Industrie als auch für die Genehmigungsbehörden.
Zudem ist das bundesdeutsche Gesetzespaket meilenweit von einer 1:1-Umsetzung entfernt. Das zuletzt vorgelegte nationale Regelwerk bestehend aus einem Mantelgesetz und einer Mantelverordnung ist derart kompliziert, dass es sowohl in der Industrie als auch in den Genehmigungsbehörden schlichtweg nicht verstanden wird. Dabei müssten doch die Genehmigungsverfahren klar und gut strukturiert durchgeführt werden, insbesondere, um die Anlagen, die für die Klimaneutralität erforderlich sind, rechtzeitig genehmigen und bauen zu können.
Letztlich führt dies bei allen Beteiligten zu erheblicher Frustration – auch weil die neue Bundesregierung mit dem Versprechen angetreten ist, Bürokratie zu reduzieren!
Die Industrie appelliert daher eindringlich an die Politik
- Auf europäischer Ebene:
(a) Die Bundesregierung muss sich mit Nachdruck für eine schnelle Überarbeitung und Vereinfachung der IED im Rahmen des angekündigten „Umweltomnibus“ einsetzen. Zugleich braucht es eine Stop-the-Clock-Regelung, die es der Bundesregierung ausdrücklich ermöglicht, die nationale Umsetzung der IED in der Zwischenzeit auszusetzen.
(b) Grundsätzlich braucht es ein Belastungsmoratorium und einen systematischen Bürokratierückbau auf EU-Ebene – so wie es das Bundeskabinett in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen hat. - Auf nationaler Ebene:
(a) Nach Abschluss des Umweltomnibusses zur Vereinfachung der IED sollte diese praxistauglich und 1:1 in deutsches Recht überführt werden. Spielräume für vereinfachte Genehmigungsverfahren sollten hierbei genutzt werden. Die Erfahrungen von Industrie und Behörden sollten nun stärker als bisher berücksichtigt werden.
(b) Genauso muss jede verschärfende Abweichung bei der Umsetzung ausgeschlossen werden. Das laufende Gesetzgebungsverfahren sollte vorrangig zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und zur Entschlackung des deutschen Verwaltungsrechts genutzt werden, u.a. durch die Einführung von Stichtagsregelungen, der Fakultativstellung von Erörterungsterminen und der Abschaffung der pauschalen UVP-Pflicht.
Der Blick für das Ganze
Die Genehmigungspraxis in Deutschland ist in ihrer Komplexität einmalig in der EU. Wir übernehmen europäische Vorgaben nicht nur, sondern verschärfen diese oftmals und lassen zudem alte Regelungen – die eigentlich überholt sind – weiterlaufen.
Emissionsgrenzwerte, Messverpflichtungen und Kontrollmechanismen gehören hierzulande zu den schärfsten europaweit. Ein Diskurs über ein modernes und zeitgemäßes Genehmigungsrecht ist nach unserer Auffassung deshalb nicht nur überfällig, er ist eine wesentliche Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Industrie und die notwendigen Investitionen in den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft in Deutschland.
Unterstützer dieses Appells
- Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs)
- Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V. (bdguss)
- Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas)
- Bundesverband der deutschen Ziegelindustrie e.V. (BV Ziegel)
- Bundesverband Kalkindustrie e.V. (BV Kalk)
- Bundesverband Keramische Fliesen e.V. (BKF)
- Bundesverband Keramische Industrie e.V. (BVKI)
- Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. (DFFI)
- Verband Deutscher Schleifmittelwerke e.V. (VDS)
- Verein Deutscher Zementwerke e.V. (VDZ)
- Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)
- Wirtschaftsvereinigung Stahl e.V. (WV Stahl)
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