Für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ein starkes Europa: Positionierung der Wirtschaftsvereinigung Stahl zum Umgang mit extremistischen Parteien
September 2026 | In den vergangenen Jahren ist der Umgangston in Deutschland beständig rauer und respektloser, sind inhaltliche Positionen und Forderungen zunehmend radikaler geworden. Es wird zunehmend salonfähig, extreme Standpunkte zu tolerieren oder selbst zu vertreten. Das gilt nicht nur für den politischen Raum, sondern auch für den gesellschaftlichen Diskurs, in dem sich Stimmen mehren, die unserer Demokratie nicht nur kritisch, sondern ablehnend und feindlich gegenüberstehen. Hinzu kommen Desinformation, Verschwörungserzählungen und gezielte Angriffe auf demokratische Institutionen, die das Vertrauen in unsere demokratische Ordnung zunehmend belasten.
Extremistische Parteien und politische Gruppierungen gewinnen auf verschiedenen politischen Ebenen an Einfluss und stellen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie demokratische Institutionen zunehmend infrage.
Diese Entwicklung stellt auch Wirtschaftsverbände und Unternehmen vor die Aufgabe, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und einen klaren Umgang mit extremistischen Parteien und ihren Vertreterinnen und Vertretern zu definieren. Die Abgrenzung wird dabei zusätzlich erschwert, weil extremistische Parteien teilweise Positionen demokratischer Parteien, von Verbänden oder Organisationen aufgreifen und für ihre Zwecke instrumentalisieren. Umso wichtiger ist eine klare Orientierung an den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die vorliegende Positionierung verdeutlicht zum einen die Werte und Überzeugungen der Wirtschaftsvereinigung Stahl und ihrer Mitgliedsunternehmen. Zum anderen dient sie der Wirtschaftsvereinigung Stahl sowie ihren Mitgliedern als Orientierung für den Umgang mit extremistischen Parteien und ihren Organisationseinheiten. Grundlage bilden dabei die Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Gegenüber Parteien, Organisationseinheiten und Einzelpersonen, bei denen nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, orientieren wir uns an diesen Einschätzungen und schließen eine Zusammenarbeit aus. Dasselbe gilt für verbotene Parteien und Organisationen.
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