EU-Handelsschutz-Instrument im Stahlbereich in der Abstimmung
12. März 2026 | Die Trilogverhandlungen über das neue EU-Handelsschutzinstrument im Stahlsektor sind entscheidend für die Stabilisierung der europäischen Stahlindustrie. Das Instrument muss die negativen Effekte globaler Überkapazitäten wirkungsvoll bekämpfen, Importe aufgrund wachsender Handelsumlenkungen effektiv begrenzen und die Kapazitätsauslastung der Stahlindustrie in Deutschland und Europa auf ein auskömmliches Maß absichern:
- Der Carry-Over-Mechanismus (Übertragung ungenutzter Quotenmengen zwischen den Quartalen) darf nicht wieder eingeführt werden. Der Übertrag ungenutzter Quartalskontingente bei den bisherigen Safeguards führte in der Vergangenheit systematisch zu Importwellen, Marktverwerfungen und einer Schwächung der Schutzwirkung; ein Nicht-Übertrag sollte daher als verbindliches Grundprinzip festgeschrieben werden.
- Das „Melted and Poured“-Prinzip muss verbindlich angewendet werden, damit das Ursprungsland von Stahl eindeutig bestimmt und eine Umgehung über Transit- oder Weiterverarbeitungsländer wirksam verhindert werden kann; Mill Test Certificates sollten dabei als maßgebliche Herkunftsnachweise anerkannt werden.
- Preisbasierte Anpassungsmechanismen oder unternehmensbezogene Dekarbonisierungskriterien dürfen nicht Teil der Quotensteuerung sein, da sie regulatorische Unsicherheit schaffen und die Wirksamkeit des Handelsschutzinstruments angesichts strukturell volatiler Stahlpreise untergraben würden.
- Der Anwendungsbereich des Instruments muss bei Bedarf zügig auf stahlintensive weiterverarbeitete Produkte ausgeweitet werden können (spätestens nach 6 Monaten), um Ausweichreaktionen entlang der Wertschöpfungskette zu verhindern und die Integrität der europäischen Stahlindustrie insgesamt zu sichern.
- Die Evaluierung des Instruments muss investitionssicher ausgestaltet werden, indem eine erste umfassende Überprüfung frühestens nach vier Jahren erfolgt und anschließende Bewertungen im Dreijahresrhythmus stattfinden, um Planungssicherheit für Transformations- und Dekarbonisierungsinvestitionen zu gewährleisten.
Die Verhandlungsteams des Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission tragen im Trilog Verantwortung, ein wirksames, rechtssicheres und umgehungsfestes Instrument abzustimmen, das faire Wettbewerbsbedingungen schafft, Deindustrialisierung verhindert und die Transformation der Stahlindustrie unterstützt.
Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Monaten wiederholt auf das geplante neue Handelsschutzinstrument für Stahl verwiesen, um Zurückhaltung bei anstehenden politischen Entscheidungen zu begründen. Dies betraf unter anderem Verfahren im Bereich Antidumping sowie industriepolitische Initiativen wie dem Industrial Accelerator Act, bei denen argumentiert wurde, dass das neue Ersatzinstrument für die bestehenden EU-Safeguards die Einfuhren deutlich reduzieren und damit das Problem gedumpter Importe beheben würde.
Mit dieser Argumentation wurde eine klare politische Erwartung formuliert: Das neue Instrument soll Importvolatilität begrenzen, Importdruck infolge globaler Überkapazitäten eindämmen, die Kapazitätsauslastung in der Europäischen Union stabilisieren und damit die Grundlage für dringend notwendige Investitionen in Dekarbonisierung sichern.
Vor diesem Hintergrund kommt den laufenden Trilog-Verhandlungen eine zentrale industriepolitische Bedeutung zu. Ein Instrument, das hinter diesen Erwartungen zurückbleibt oder durch politische Kompromisse strukturell geschwächt wird, würde nicht nur seine Schutzfunktion verfehlen, sondern auch die Glaubwürdigkeit europäischer Industrie- und Handelspolitik untergraben.
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