Position: Chemikalienpolitische Leitplanken für einen zukunftsfähigen Stahlsektor
20. November 2025 | Mit dem Chemicals Industry Action Plan verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Innovationskraft der Industrie zu stärken. Zentral sind hierfür die geplanten Änderungen der REACH-Verordnung, die auch für die Stahlindustrie entscheidend sind. Hierzu sind praxisgerechte, risikobasierte und differenzierte Regelungen notwendig – aber nicht zwingend eine komplette Revision.
Insbesondere im Umgang mit Begleitelementen aus Sekundärrohstoffen ist Augenmaß erforderlich, damit Recyclingströme nicht gefährdet werden. Die Stahlindustrie warnt zudem vor pauschalen Einstufungen metallischer Stoffe als „die Produktionssicherheit, Recycling und Investitionen gefährdend“. Eine wissenschaftlich fundierte Regulierung muss zwischen gefährlichen Stoffen, wie dem Schwermetall Nickel, auf der einen und einer sicheren Anwendung von z. B. fest gebundenen Metallen in einer Stahlmatrix, wie Nickel in Edelstahl, auf der anderen Seite unterscheiden. Auch das Konzept des Essential Use darf nicht zu generellen Stoffverboten führen, vielmehr muss der risikobasierte Ansatz fortgeführt werden.
Zudem muss mit der Überarbeitung der REACH-Verordnung ein Level-Playing-Field zwischen EU-Produktion und Importen, mehr Transparenz, sowie eine Beteiligung der Industrie bei Entscheidungsprozessen erreicht werden. REACH-Zulassungs- und Beschränkungsverfahren gehören reformiert und entbürokratisiert, um Planungssicherheit für die Industrie zu gewährleisten.
Eine zukunftsfähige Industrie- und Umweltpolitik in einem resilienten Europa braucht eine chemikalienpolitische Agenda, die verlässlich schützt aber zugleich verhältnismäßig sowie standortsichernd ist!
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