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Close-up of rusted steel rebar rods on a construction site, with a warm sunset and blurred city buildings in the background.
Rechtsverordnung muss mit verbindlichem Made-in-EU-Ansatz schnell für Klarheit sorgen

Vergabe­beschleunigungs­gesetz: Ohne Konkretisierung keine Wirkung!

Berlin, 23. April 2026 | Nach dem gestrigen Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Vergabe­beschleunigungs­gesetzes steht heute die abschließende Abstimmung im Plenum an. Die Wirtschafts­vereinigung Stahl sieht darin einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren öffentlichen Beschaffung. Zugleich kritisiert der Verband die weitgehend unkonkrete Ausgestaltung des Gesetz­entwurfs: Zentrale Regelungen sollen erst im Rahmen einer Rechtsverordnung erarbeitet werden, für die sich der Verordnungsgeber bis Ende Juni 2027 Zeit lassen kann.

„Die öffentliche Beschaffung kann ein zentraler Hebel für den Umbau unserer heimischen Industrie zur Klimaneutralität werden. Es ist daher folgerichtig, dass die Bundes­regierung verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in der Vergabe berücksichtigen und dadurch den Einsatz von emissionsarmen Grundstoffen wie Stahl oder Zement stärken will. Denn klar ist: Ein Staat, der konsequent auf klima­freund­liche Materialien aus EU-Produktion setzt, schafft eine verlässliche Nachfrage und sichert so Innovationen und Investitionen am Standort“, erklärt Kerstin Maria Rippel, Haupt­geschäfts­führerin der Wirtschafts­vereinigung Stahl. „Leider bleibt der aktuelle Gesetz­entwurf deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Weder werden Leitmärkte geschaffen noch werden Nachhaltigkeitskriterien definiert. Und verbindliche Made-in-EU-Kriterien fehlen sogar vollständig“, kritisiert die Verbandschefin.

Der Gesetz­entwurf verweist in diesem Zusammenhang auf eine noch auszugestaltende Rechtsverordnung, die dem Bundestag bis Ende Juni 2027 vorgelegt werden muss. Zwar wird die Bundes­regierung aufgefordert, verbindliche Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung – insbesondere für emissionsarme Grundstoffe wie Stahl und Zement – auszugestalten, eine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit entsteht daraus jedoch nicht. Für Rippel wird dies dem bereits laufenden Umbau zur Klimaneutralität in der Stahlindustrie nicht gerecht: „Die Stahlunternehmen investieren schon heute Milliarden in klima­neutrale Produktionsverfahren. Dafür brauchen sie Planungssicherheit und verlässliche Absatzperspektiven – und zwar jetzt und nicht erst im nächsten Jahr. Deshalb muss die Rechtsverordnung jetzt so schnell wie möglich Klarheit schaffen.“

Gleichzeitig warnt die Wirtschafts­vereinigung Stahl vor industriepolitischen Fehlanreizen, sollte ein Made-in-EU-Ansatz ausbleiben. „Öffentliche Beschaffung darf sich nicht auf den niedrigsten Preis beschränken, sondern muss gezielt Innovation, Klimaschutz und industrielle Wertschöpfung in der EU stärken. Die Verbindung von Nachhaltigkeitskriterien mit einem Made-in-EU-Ansatz ist dafür zwingend notwendig. Denn ansonsten finanzieren wir mit Steuergeldern die Dekarbonisierung in anderen Regionen der Welt statt hier vor Ort“, erläutert Rippel. Die Bundes­regierung sei jetzt gefordert, die angekündigte Rechtsverordnung deutlich vorzuziehen und verbindliche Kriterien schnell auf den Weg zu bringen. „Dabei müssen bestehende nationale Spielräume konsequent genutzt werden“, so die WV Stahl-Haupt­geschäfts­führerin.

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Porträtfoto Marvin Bender, Pressesprecher bei der Wirtschaftsvereinigung Stahl.
Ansprechpartner Marvin Bender Pressesprecher +49 170 3349855 marvin.bender@wvstahl.de