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Industrieemissionsrichtlinie muss Bürokratieabbau und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren erreichen

Berlin, 16. Juli 2024 | Die Europäische Union hat heute im Amtsblatt die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht, die am 4. August in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese innerhalb von 22 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Die IED betrifft die Genehmigung und den Betrieb von umweltrelevanten Industrieanlagen – das heißt: nahezu alle Anlagen der Stahlindustrie.

Die Europäische Kommission verfolgt damit das Ziel des Green Deals, einer schadstofffreien Umwelt näherzukommen. Die neue Richtlinie macht die Anwendung von Umweltmanagementsystemen für alle IED-Anlagen verbindlich. Anlagenbetreiber müssen nun Pläne für eine nachhaltige, saubere und kreislauforientierte sowie klimaneutrale Transformation darlegen. Die Richtlinie setzt außerdem ambitioniertere Emissionsgrenzwerte und verbindliche Umweltleistungswerte, beispielsweise für die Begrenzung des Wasserverbrauchs. Gleichzeitig fokussiert sie sich stärker auf fortschrittliche Techniken statt nur auf verfügbare Technologien. Für Anlagen, die einen tiefgreifenden industriellen Umbau erfahren, sind spezielle Regeln zur Anpassung von Genehmigungen vorgesehen.

Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, betont: „Wir begrüßen die Neufassung der Richtlinie, denn sie erleichtert den Behörden und Anlagenbetreibern die Arbeit und beschleunigt Genehmigungsverfahren, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen. Bei der Umsetzung in nationales Recht ist jetzt allerdings auf eine schlanke Umsetzung der IED zu achten.

Es ist gut, dass die besondere Situation unserer Branche berücksichtigt wird und entsprechende Ausnahmeregelungen aufgenommen wurden. Denn die Stahlindustrie steckt mitten im grundlegenden Umbau zu einer klimaneutralen Produktion. Wichtig ist, dass jetzt nicht noch die alten Anlagen, die ohnehin zeitnah ausgedient haben, mit bürokratischen, kostenintensiven – und völlig unnötigen – Pflichten belastet würden.“

Die Bundesregierung plant, die IED durch ein umfangreiches Artikelgesetz umzusetzen, das mit Änderungen und Erweiterungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und zahlreicher zugehöriger Verordnungen mehr als 15 Gesetzesvorschriften anpassen muss.

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