Nationaler Wasserstoffrat: Stahlindustrie braucht wirksamen Carbon-Leakage-Schutz
13. Januar 2022 | Mit drei neuen Stellungnahmen hat sich der Nationale Wasserstoffrat zu zentralen politischen Entscheidungsprozessen im Fit-for-55-Paket der EU geäußert, die für die Stahlindustrie von besonderer Bedeutung sind.
Schutz vor Carbon Leakage
Damit die Stahlindustrie in Deutschland den Weg in die Klimaneutralität erfolgreich beschreiten kann, ist sie auf einen wirksamen Schutz vor Carbon Leakage angewiesen. Hierzu leistet die freie Zuteilung im Rahmen des EU-Emissionsrechtehandels einen großen Beitrag. Gerade weil die Transformation der Stahlindustrie in einem längeren Zeitraum in Stufen erfolgt, braucht es Maßnahmen und Instrumente, die die Wettbewerbsfähigkeit der konventionellen Stahlproduktion sichert. Eine freie Zuteilung in der Hochlaufphase bis 2030 als ein wichtiger Bestandteil des Carbon-Leakage-Schutzes ist daher eine für die Stahlindustrie wichtige Position, die der NWR zur Revision des EU-Emissionsrechtehandels (EU-ETS) bezieht.
Stellungnahme des Wasserstoffrats: Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie
Um die Stahlproduktion vor dem Abwandern in Regionen mit weniger strengen Klimaauflagen zu schützen, möchte die EU-Kommission auf ein Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) setzen. Der NWR weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass ein solcher Klimazoll mit erheblichen Unsicherheiten verbunden und nicht ohne eine ausreichende Erprobung die freie Zuteilung im Rahmen des EU-ETS – wie es die EU-Kommission jedoch derzeit plant – ersetzen sollte.
Stellungnahme des Wasserstoffrats: Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus
Großer H2-Bedarf bis 2030 insbesondere in Stahlindustrie
Eine klimaneutrale Stahlindustrie ist auf klimaneutralen Wasserstoff angewiesen. Einen erheblichen Teil des Bedarfs bis zum Jahr 2030 sieht der NWR in der Stahlindustrie. Daher hat die EU-Richtlinie RED III, die u.a. eine grünen Anteil am Wasserstoffverbrauch per Quote festlegen soll, auch Auswirkungen auf den Industriesektor. Eine solche Quote muss nach Meinung des Wasserstoffrats an die Mitgliedsstaaten gerichtet sein und keine Einsatzpflichten für die Unternehmen bedeuten. Gleichzeitig sollte die Quote auf eine realistischen Höhe festgelegt werden.
Stellungnahme des Wasserstoffrats: Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie